Krankenzusatzversicherung
Der Gesetzgeber hat mit der Zeit immer mehr Leistungen aus dem Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen. Mit einer Krankenzusatzversicherung kannst du diese Lücken und weitere Leistungen die über die Standardbehandlungen hinweg gehen absichern. So lassen sich beispielsweise die Bereiche Brillen, alternativmedizinische Behandlungen, Medikamentenzuzahlungen, Krankenhausaufenthalte und Zähne über eine Krankenzusatzversicherungen absichern. Je nach Versicherer, kannst du dir entweder Bereich für Bereich deinen Versicherungsschutz selber gestalten oder einen Tarif wählen, der alle Bereiche abdeckt.
Eine Krankenzusatzversicherung kannst du für dich und deine Familie abschließen. Gerade für Kinder sind diese Tarife günstig.
Ambulant: Vieles in diesem Bereich musst du als gesetzlich Versicherter mittlerweile selbst zahlen. So ist beispielsweise die Erstattung von Brillen komplett aus dem Leistungskatalog gestrichen worden und jeder, der eine Brille benötigt zahlt dies aus eigener Tasche. Aber auch alternative Behandlungsmethoden durch Heilpraktiker oder osteopathische Behandlungen müssen häufig selber bezahlt werden. Neben den kompletten Streichungen von Leistungen wird oft eine Zuzahlung für Behandlungen, Medikamente oder Hilfsmittel benötigt. All dies und mehr kann durch eine Zusatzversicherung im ambulanten Bereich abgesichert werden.
Stationär: Im Krankenhaus bekommst du als gesetzlich Versicherter nur noch Regelleistungen. Du musst dir das Zimmer mit mehreren Patienten teilen und obendrein hast du noch einen Eigenanteil von 10 EUR täglich (bis max. 28 Tage p.a.). Wenn du diesbezüglich mehr möchtest, musst du dafür tief in die Tasche greifen. Hier kann eine stationäre Krankenzusatzversicherung helfen. Je nach Tarif übernimmt diese die Kosten für Chefarztbehandlungen, ein Ein-/ Zweibettzimmer bis hin zu Unterbringungskosten von Eltern, wenn die Kinder im Krankenhaus sind.
Zahn: Sobald es zum Zahnarzt geht zahlst du als Kassenpatient einen Großteil selbst. Brauchst du einen Zahnersatz, kannst du schnell einen Kleinwagen beim Zahnarzt lassen. Denn gerade die Zähne sollen ja schön aussehen, und die Standardversorgung der gesetzlichen Versicherung ist nicht auf Ästhetik ausgelegt. Möchtest du also etwas Hübsches haben, musst du einen Großteil der Rechnung selber zahlen, die Kassen zahlen hier nur einen Festzuschuss. Auch bei Zahnbehandlungen wird häufig eine Eigenbeteiligung fällig, diese kann man mit entsprechenden Tarifen sogar komplett erstattet bekommen.
Für viele Erwachsene wir der Bereich Kieferorthopädie immer wichtiger. Hier zahlt die gesetzliche Krankenversicherung nur bei medizinisch notwendigen Behandlungen (KIG 3-5). Für Behandlungen aus ästhetischen Gründen musst du die Behandlung also auch selber zahlen.
Krankentagegeld: Als Angestellter wird dir bei einer länger andauernden Krankheit sechs Wochen dein Gehalt in voller Höhe weitergezahlt. Nach sechs Wochen zahlt die Krankenkasse dir ein Krankengeld welches 70% deines letzten Bruttogehaltes entspricht. Hiervon werden aber noch die Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen, somit bleiben dir in den meisten Fällen unterm Strich nur ca. 80% deines Nettogehaltes. Um diese Lücke zu schließen kannst du eine Krankentagegeldversicherung abschließen. Sie zahlt ab dem 43. Tag die Lücke.
Krankenhaustagegeld: Das Krankenhaustagegeld zahlt dir einen vereinbarten Tagessatz für jeden Tag den du stationär im Krankenhaus bist. Damit kann beispielsweise der Eigenanteil fürs Krankenhaus oder weitere Unterhaltskosten für Zeitung, Telefon und Kaffee bezahlt werden.
Leistung auch ohne Vorleistung der GKV: Einige Tarife leisten nur bei Vorleistung durch die gesetzliche Krankenkasse. Die Problematik an dieser Klausel ist, dass die Krankenkassen jederzeit Leistungen streichen können. Wenn beispielsweise die Zahnleistungen gestrichen werden, ist eine Zahnzusatzversicherung mit dieser Klausel völlig nutzlos, da die Versicherung nicht mehr leisten müsste, oder in einem sehr geringen Umfang.
Erstattung der GOÄ / GOZ: Ein wichtiger Punkt ist die Gebührenordnung Ärzte / Zahnärzte. Hat der Versicherer nur den 1,6 oder 2,3 fachen Satz versichert, kann es sein, dass du ohne es zu merken einen Teil der Behandlungskosten selber trägst. Denn Ärzte können für den privat zu zahlenden Anteil ohne Rücksprache den 3,5 fachen Satz nehmen, wenn ein erhöhter Behandlungsaufwand besteht. Daher sollte der Tarif mindestens bis zum 3,5 fachen Satz der GOÄ / GOZ leisten. Besser ist noch wenn der Tarif auch darüber hinaus leistet.
Kündigungsverzicht der Versicherer: Der Tarif sollte auch die Kündigung durch den Versicherer ausschließen. Denn sonst könnte die Versicherung dich nach einem Leistungsantrag kündigen, wenn beispielsweise abzusehen ist, dass weitere Rechnungen auf die Versicherung zukommen. Wenn die Versicherung die Kündigung ihrerseits ausschließt, kann dieses nicht geschehen.
Leistung auch ohne Unfall: Es gibt einige Tarife, die haben super Leistungen, und man wundert sich warum der Beitrag relativ günstig ist, das kann daran liegen, dass der Tarif vielleicht nur nach einem Unfall leistet. Du solltest darauf achten, dass ein Tarif immer leistet und keine bestimmten Ereignisse oder Krankheiten nötig sind.
Bildung von Altersrückstellungen: In den letzten Jahren sind viele Tarife auf den Markt gekommen, die keine Altersrückstellungen mehr bilden. Diese Tarife sind zwar häufig etwas günstiger, jedoch steigt der Beitrag mit dem Alter regelmäßig an. Dessen sollte man sich bewusst sein und auch schauen bis u welcher Höhe der Beitrag steigt. Ansonsten kann es sein, dass du später die Beiträge nicht mehr zahlen kannst. Du hast dann zwar mit jungen Jahren einen günstigen Beitrag gezahlt, aber wahrscheinlich auch kaum Leistungen in Anspruch genommen.
Verzicht Preis-/Leistungsverzeichnis: Es gibt einige Tarife, die weisen ein Preis-/Leistungsverzeichnisse auf. Tarife die ein solches Verzeichnis haben, leisten nur für die Positionen, die auch in diesem stehen. Der Nachteil an einem Preis-/Leistungsverzeichnis ist, dass der medizinische Fortschritt hier nicht berücksichtigt wird, denn es werden keine Leistungen mit aufgenommen. Auch können die Erstattungen für einige Leistungen zu niedrig ausfallen, da diese im Preis gestiegen sind.
Mit einer Krankenzusatzversicherung kannst du eine sehr gute Ergänzung zu den Kassenleistungen erhalten. Aber bei der Menge an Tarifen kann man schnell den Überblick verlieren. Ich helfe dir gerne eine Krankenzusatzversicherung nach deinen Wünschen und Bedürfnissen zu finden. In der Online- Beratung gehen wir dann …Punkt für Punkt durch und ich erkläre dir welche Vor- und Nachteile die jeweiligen Tarife haben.